Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Mehling & Wiesmann
Sägewerk-Holzgroßhandlung-Furnierwerk GmbH

Partensteiner Straße 2
97816 Lohr am Main (Germany)

Vertreten durch:
Richard Weis
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 9352.8793 – 0
Telefax: +49 (0) 9352.8793 – 11
E-Mail: info@mehling-wiesmann.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Würzburg
Registernummer: HRB 606
UMSATZSTEUER-ID: DE 132 094 317
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz

Datenschutzbeauftrage: Diana Paul

Website:

Konzeption & Gestaltung: Shuttle Design Studio, Werbeagentur und Designbüro in Würzburg
Frontend-Programmierung: Ralf Hoffmeister
Fotografie: Despecto, Hersteller, Mehling & Wiesmann

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht
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Datenschutz
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AGB:

1. Angebote und Abschlüsse.
Unsere Angebote sind bis zum festen Abschluss durch unsere Auftragsbestätigung freibleibend für uns. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Für unsere sämtlichen Abschlüsse gelten die nachfolgenden Bedingungen als Vertragsbestandteil, soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich festgelegt sind. Stillschweigen ist in jedem Fall
als Annahme unserer Verkaufsbedingungen zu betrachten, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung oder unseres Widerspruchs gegen die Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer bedarf. Angaben über die Lieferung bezüglich Termin, Maß, Gewicht, Frachten, Beschaffenheit usw. vor allem auch Bemusterungen und Proben erfolgen nach bestem Wissen und Können, aber unter Ausschluss jeglicher Verbindlichkeit für uns. Mündlich oder telefonisch getroffene Abmachungen sind nur wirksam, wenn sie nach diesem Abschluss schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versands oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet. Der Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass wir als Verkäufer die Versendung der Ware übernehmen. Erfüllungsort für die Zahlung ist Lohr am Main. Gerichtsstand ist für beide Teile, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Gemünden, auch für die Klagen aus Schecks und Wechseln, die nicht in Lohr zahlbar gestellt sind, einschließlich der Kunden-Schecks und Wechsel, die wir von unseren Abnehmern hereinnehmen. Es steht uns jedoch frei, bei entsprechendem Streitwert das für den Gerichtsbezirk Gemünden zuständige Landgericht anzurufen. Ebenso steht es uns frei, das für den Wohnort des Käufers zuständige Amts oder Landgericht anzurufen. Bei evtl. Streitfällen gilt das deutsche Recht als vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile macht nicht den ganzen Vertrag unwirksam, vielmehr bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen als selbstständiger Vertrag bestehen, insbesondere entbindet die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile den Käufer nicht vom Vertrag. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nur mit unserem Einverständnis übertragbar.

3. Übernahme.
Die Übernahme und Vermessung hat grundsätzlich am Lagerort der Ware zu erfolgen, andernfalls ist unsere Auswahl und Vermessung, die handelsüblich vorgenommen wird, von Seiten des Käufers im Voraus als richtig anerkannt und er verzichtet insoweit auf Einwendungen. Die Vermessung erfolgt bis 39 mm schmalseitig, 40 mm aufwärts blocksitzend. Durch elektronische Vermessung bedingte Differenzen geben dem Käufer nicht das Recht den Preis zu mindern oder Abzüge vorzunehmen, bzw. sonstige Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Mit der Übernahme ersatzweise unserer Auswahl, Kennzeichnung und Vermessung geht das volle Risiko für alle Gefahren, insbesondere auch die Gefahr einer Wertminderung oder eines Diebstahls auf den Käufer über. Wir sind zur Versicherung gegen Feuer- und Diebstahlgefahr nicht verpflichtet, können dies aber vom Käufer verlangen.

4. Höhere Gewalt.
Ereignisse höherer Gewalt, auch von dritter Seite, die uns die Lieferung unmöglich machen, entbinden uns von den eingegangenen Verpflichtungen. Verzugsfolgen, Vertragsstrafen und Schadensersatz-ansprüche gegen uns sind in jedem Falle ausgeschlossen.

5. Versand.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers und zwar auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart ist. Alle Frachten, Zölle und Versicherungen, wie überhaupt sämtliche auf dem Gute lastende Transportbeträge sind vom Käufer zins- und spesenfrei vorzulegen. Ein Skontoabzug ist auf diese Beträge nicht statthaft. Erhöhungen dieser Kosten, die nach einem Vertragsabschluss eintreten, gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn sie rückwirkende Kraft haben. Offene Waggons werden nur auf besonderen Wunsch des Käufers oder Vorschrift der Bahn mit Decken versehen. Die Deckenmiete ist vom Käufer zu tragen, ebenso die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes von Leihdecken.

6. Beanstandungen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung in jedem Falle in Empfang zu nehmen. Begründete Beanstandungen, gleich welcher Art, sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig unter der Voraussetzung, dass die ganze Sendung noch unangebrochen und an dem Ort zu besichtigen ist, wohin sie von uns gesandt wurde. In solchen Fällen behalten wir uns Rücknahme der Ware, ganz oder teilweise, oder Preisminderung nach unserer Wahl vor, lehnen aber alle Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz von Arbeitslöhnen, Frachten und andere Kosten ab. Bei Verarbeitung von Starkschnittfurnieren kann es bekanntlich zur Rissbildung kommen (Schiefern). Dies ist technisch bedingt und kein Reklamationsgrund. Eine Rissbildung kann auch durch eine falsche Verarbeitung erfolgen. Auskunft erhalten Sie über unsere Firma.

7. Zahlung.
Zahlung ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, wertbeständig zu leisten. Für die Zahlung gilt auch jede Teillieferung als selbstständige Lieferung unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung. Anzahlungen auf Abschlüsse werden auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet. Wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Einreden des Käufers, auch wegen solcher, die sich auf Sachmängel gründen, verzichtet der Käufer ausdrücklich auf das Zurückbehaltungsrecht. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Raten ist der ganze Kaufpreis sofort fällig, auch etwaige, durch Hereinnahmen von Wechseln gewährte Stundungen gelten als nicht erfolgt. Wir sind berechtigt, die Wechsel zurückzugeben. Bei nicht bedingungsmäßiger Zahlung können wir die Erfüllung des Vertragsverweigern, ohne dass wir genötigt sind, den Käufer in Verzug zu setzen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der von unserer Bank geforderten Debetzinsen vor. Auch nach Übernahme von Aufträgen oder im Laufe der Abwicklung eines Vertrages sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns dies erforderlich erscheint. Dieser Fall ist insbesondere auch gegeben, wenn eine Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder einer Bank uns hierzu Veranlassung gibt; der Käufer kann nicht die Vorlage der Auskunft fordern. Bestehen Bedenken solcher Art gegenüber einem wechselverpflichteten Käufer, so können wir unter Rückgabe des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen, womit die Stundung auf Grund der Wechselhereinnahme entfällt.

8. Eigentumsvorbehalt.
Alle von uns gelieferten bzw. zu liefernden Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat und bis die von ihm gegebenen Akzepte, Wechsel oder Schecks in bar eingelöst sind. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren gelten die dem Käufer hieraus entstehenden Forderungen ohne weiteres in Höhe unserer Gesamtforderung an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen. Er ist als unser Bevollmächtigter zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen auch Einzelabtretungen zur Vorlage bei seinen Schuldnern umgehend auszustellen. Bei Verbindungen oder Vermischung unserer Waren mit Waren Dritter entsteht Miteigentum nach §§ 946, 947 ff. BGB. In diesem Falle soll der Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gelten, der Käufer als Verwahrer. Die Erlaubnis zur Weiterveräußerung und Verarbeitung ist widerruflich. Der Käufer darf über die Waren nur im ordnungsmäßigen Geschäftsgang verfügen: andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, sind also unzulässig. Sobald Zahlungsstockungen irgendwelcher Art beim Käufer eintreten, darf er Verfügungen jeglicher Art über die Waren nur noch mit unserer Zustimmung treffen. Der Käufer hat Eingriffe von dritter Seite (Pfändungen usw.) uns sofort durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen und die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere etwaiger Interventionsprozesse zu tragen. Fordern wir die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts zurück, so ist der Käufer zur spesenfreien, frankierten Rückgabe verpflichtet und haftet für etwaigen Minderwert, sowie für eine etwaige Preisdifferenz, die infolge der Preisrückganges eintritt, und für den entgangenen Gewinn. Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, nicht nur unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sondern auch, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, die Rechte aus § 326 BGB geltend zu machen und zwar auch dann, wenn wir für den Kaufpreis Wechsel oder Schecks angenommen haben und diese noch nicht fällig sind.

9. Sonstiges.
Mangels anderer Vereinbarungen gelten für alle Angebote und Lieferungen die „Gebräuche für den Verkehr mit Rundholz, Schnittholz und Holzhalbwaren“, soweit sie diesen unseren Verkaufsbedingungen nicht widersprechen. Holzspezifische Charakteristika wie Farbunterschiede oder Wurmlöcher stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Lohnarbeit.
Für Holz, das im Auftrag des Kunden getrocknet oder geräuchert wird, sowie für die von uns geräucherten und getrockneten Hölzer übernehmen wir keinerlei Haftung. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zu geräucherten Hölzern auf unserer Website.